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Gleichberechtigung

Mann und Frau, Gleichheit, Religion, Rassen, Vorurteile

Ozon


 

Die Entwicklung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in Österreich nach dem 2. Weltkrieg


Im Jahre 1948 wurde aufgrund von Bestrebungen von weiblicher Seite in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Artikel zwei das Diskriminierungsverbot hinsichtlich des Geschlechts festgeschrieben.


1952 erhielten die österreichischen Frauen sämtliche politische Rechte, angefangen vom seit dem 2. Weltkrieg verwehrten Wahlrecht bis hin zu dem Recht, auch als Frau öffentliche Ämter bekleiden zu dürfen. Im Gründungsvertrag der europäischen Gemeinschaft im Jahre 1957 wird außerdem festgeschrieben, dass die Rechtsgrundlagen für Mann und Frau gleich sein müssen. In den 60er Jahren trat des Weiteren eine Welle des Feminismus in Österreich in Erscheinung, wie es sie zuvor noch nie gegeben hatte.


Im 75er Jahr des 20. Jahrhunderts wurde die Fristenregelung beschlossen, in welcher verlautet wird, dass der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen in Österreich straffrei wird. Im 77er Jahr wurde dann der 8.März als Weltfrauentag beschlossen. 1979 fand eine UN – Konvention zur Beseitigung von Diskriminierung von Frauen statt. Mittlerweile sind neben Österreich mehr als 185 Mitgliedstaaten beigetreten!


Bis zum Jahre 1995 fanden drei Weltfrauenkonferenzen statt, in denen es vor allem um die Gleichstellung zwischen Frau und Mann sowie des Weiteren um das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Frauen ging. Im Jahre 1997 entstand in Österreich außerdem ein umfassendes Gewaltschutzgesetz, welches ein Recht auf Wegweisung des Ehepartners beinhaltet.


Im Millenniumsjahr 2000 wurde neben einer Sonder – Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York auch der 23. Artikel der Grundrechtecharta der EU bearbeitet. Dieser besagt, dass die Gleichheit von Frau und Mann sämtliche Bereiche umfasst. Dies wird in den Reformvertrag von Lissabon miteinbezogen!

 

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