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Gleichberechtigung

Mann und Frau, Gleichheit, Religion, Rassen, Vorurteile

Ozon


 

Der Tag der Menschenrechte:

Im Jahre 48 des 20. Jahrhunderts wurde von den Vereinten Nationen erstmals eine Charta, die allgemeine Menschenrechtserklärung, entworfen und unterzeichnet, welche vor allem Freiheit, Gleichheit, Frieden und Gerechtigkeit unter den Menschen als zentrales Ziel beinhaltet. Dieses Dokument ist zwar nicht rechtsverbindlich, allerdings bildet sie die Grundlage vieler Menschenrechtspakte, welche unter den Staaten geschlossen wurden.

Mittlerweile nutzen wir Österreicher die Rechte, welche die Charta beinhaltet (Freiheit, Gleichheit...) mittlerweile schon mit einer solchen Selbstverständlichkeit, dass der größte Teil unserer Bevölkerung noch nicht einmal mehr in Erwägung zu ziehen scheint, wie es wäre, hätten wir diese Rechte nicht. Und dabei sind wir es heutzutage, die anderen Menschengruppen und Minderheiten in unserem Staat diese Rechte zum Teil verwehren... Recht auf Asyl, Recht auf Ehefreiheit und Familienschutz, Recht auf Freiheit...

Die Betroffenen selbst haben hierbei keinerlei Möglichkeit, etwas an ihrer Situation oder den gegebenen Umständen zu ändern, wir nehmen ihnen manchmal sogar das Recht, für sich selbst einzutreten. Daher sollte man sich gesellschaftlich wie auch politisch wieder stärker für die Kernessenz der Menschenrechtscharta einsetzen, denn wir Menschen sind trotz unterschiedlicher Sprache und Religion, Hautfarbe und Kultur trotzdem nach wie vor dieselben Menschen!

- Die Grundrechte allgemein:

In Österreich und Mitteleuropa existieren prinzipiell Werte, Rechte und Normen, welche die Menschenrechte aller Menschen wahren und persönliche Freiheiten gewähren, wieso funktioniert so etwas denn nicht in anderen Staaten?

Ist es möglich, universale Menschenrechte unabhängig der zeitlichen und örtlichen Dimension zu schließen? Wäre es denkbar, einen weltweiten Konsens über die menschlichen Grundrechte zu finden und zu wahren?

Mit dieser Problematik beschäftigt man sich schon seit langer Zeit. Mittlerweile ist man sich darüber im Klaren, dass einige bestimmte Grundrechte (beispielsweise: Schutz vor Gewalt, Folter, willkürlicher Tötung) von vielen Völkern und Kulturen auf unserem Planeten als gleich verpönt angesehen werden; bei anderen ist dies allerdings oftmals nicht der Fall (zum Beispiel ab wann Diskriminierung beginnt). Bei solchen Regeln wäre es aufgrund der kulturell bedingten und unterschiedlichen Meinungen sehr schwierig, ein einheitliches Menschenrecht zu finden und zu formulieren. Auch Dinge wie die Rolle der Frau in der Gesellschaft, Stellenwert der Religion, traditionelle Begriffe wie Ehre, etc oder bestimmte kulturelle Verhaltensweisen (z.B.: Beschneidung) wären schwierig, mit gesetzlichen Rahmenbedingungen zu versehen – vor allem auch deswegen, weil die verschiedenen Bevölkerungsgruppen sich bezüglich ihrer Eigenheiten gegenseitig oftmals auch gar nicht respektieren oder tolerieren.